Allgemeine Verkaufs- und Liefer­beding­ungen der Carl Domsky GmbH & Co. KG

Gültig ab 01.01.2022

1. Allgemeines – Geltungsbereich – Geltungsdauer

1.1 Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (nachfolgend AGB genannt) der Carl Domsky GmbH & Co. KG gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen von Kunde und Vertragspartner (nachfolgend Besteller genannt) werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir die Lieferung an den Besteller in Kenntnis seiner Bedingungen vorbehaltlos ausführen oder ausgeführt haben.

1.2 Die AGB gelten insbesondere für Verträge über Verkauf, Kauf, Veräußerung, Erwerb und Lieferung von Waren – ohne Rücksicht darauf, ob wir die Ware selbst herstellen oder bei Zulieferern einkaufen sowie bei Verträgen mit sog. Lieferantenketten (§§ 305 ff. §§ 433 ff. BGB). Die AGB gelten in ihrer jeweiligen Fassung als Rahmenvereinbarung auch für vergangene, gegenwärtige und künftige Verträge über den Kauf, Verkauf, Erwerb, Veräußerung und die Lieferung von Waren, Sicherheitenvereinbarungen sowie den übrigen vertraglichen- und AGB-Bedingungen mit demselben Besteller, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müssten. Alle Einzelverträge und Sicherheitenvereinbarungen für unsere Ansprüche, Forderungen und Rechte mit und für den Besteller sind daher miteinander in der Rahmenvereinbarung verbunden.

1.3 Mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden vor Vertragsschluss nicht getroffen. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Besteller (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen, z.B. auch Forderungs- und Eigentumssicherungen für uns) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung maßgebend.

1.4 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Besteller uns gegenüber abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit unserer Auftragsbestätigung oder Lieferung der Ware zustande.

2. Angebot – Angebotsunterlagen

2.1 Alle Angebote sind freibleibend, sofern nichts Gegenteiliges bestimmt wird. Inhaltsangaben, Maße und Gewichte, Abbildungen und sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

2.2 Für Abbildungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Besteller unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

3. Preise – Zahlungsbedingungen

3.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder mangels anderer Vereinbarung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise „ab Lager“, einschließlich Verpackung.

3.2 Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

3.3 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder mangels anderer gesonderter Vereinbarungen nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) nach 2 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 8%-Punkte über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls wir in der Lage sind, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, auch diesen geltend zu machen.

3.4 Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes insoweit befugt, als ein Gegenanspruch auf demselben rechtlichen Verhältnis beruht.

4. Lieferbedingungen

4.1 Wir stehen für die rechtzeitige Beschaffung des Liefergegenstandes nur ein, soweit wir den Liefergegenstand bzw. die dafür erforderlichen Zulieferungen rechtzeitig erhalten. Wir werden aber den Besteller unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit oder nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes bzw. der Zulieferungen informieren. Die Beweislast dafür, dass eine Pflichtverletzung im Zusammenhang mit der Beschaffung des Liefergegenstandes von uns zu vertreten ist, obliegt dem Besteller.

4.2 Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

4.3 Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich aufkommender Mehraufwendungen zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

4.4 Kommt der Besteller im Fall des Annahmeverzugs einem schriftlichen Abnahmeverlangen innerhalb angemessener Zeit nicht nach, sind wir berechtigt, die Erfüllung des Vertrages zu verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Wir sind in diesem Fall berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 20% des vereinbarten Brutto- Kaufpreises zu verlangen – es sei denn, der Besteller weist einen geringeren Schaden nach – oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Besteller zu fordern.

4.5 Sofern die Voraussetzungen von Ziffer 4.3 vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

4.6 Teillieferungen sind unter Berücksichtigung der Interessen des Bestellers zulässig.

4.7 In Fällen höherer Gewalt, Streik, Aussperrung oder ähnlicher unvorhergesehener Ereignisse, die die Ausführung eines Auftrages behindern, sind wir für die Dauer der Behinderung an die vereinbarte Lieferzeit nicht gebunden.

5. Versandbedingungen – Gefahrenübergang

5.1 Soweit der Versand nicht durch uns selbst vorgenommen wird, rollen alle Sendungen auf Gefahr des Bestellers, dem auch die Versicherung der Ware obliegt. Der Gefahrenübergang erfolgt im Zeitpunkt der Übergabe der Ware durch uns an den Versandbeauftragten bzw. den Besteller.

5.2 Erkennbare und verdeckte Transportschäden sind unverzüglich bei der Annahme der Ware (verdeckte Transportschäden spätestens jedoch innerhalb von 2 Tagen) bei dem anliefernden Versandbeauftragten schriftlich geltend zu machen.

5.3 Bei Versendung durch uns behalten wir uns die Wahl des Versandweges und die Versandart vor.

6. Gewährleistung und Haftung für sonstige Mängel

6.1 Garantien werden von uns nur im Rahmen individualvertraglicher Abreden übernommen.

6.2 Die Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB gilt auch dann, wenn der Besteller ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist und die Bestellung in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit erfolgt.

6.3 Die gesetzliche Gewährleistungsfrist für neue Ware wird – mit Ausnahme von Schadensersatzansprüchen gemäß Ziffer 7 dieser AGB – auf ein Jahr begrenzt.

6.4 Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, besteht insoweit – abweichend von § 439 Abs. 1 BGB – nach unserer Wahl ein Anspruch auf Nachbesserung oder auf Ersatzlieferung. Die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen – auch die nach § 439 Abs. 2 und 3 BGB – trägt der Besteller, soweit sie sich dadurch erhöhen, dass der Liefergegenstand an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht wird, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

6.5 Schlägt eine zweimalige Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen. Weitere Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche des Bestellers und Ansprüchen Dritter (z.B. Kunden und Vertragspartner des Bestellers). Der Besteller stellt uns von allen Schadensersatzansprüchen frei.

6.6 Für die Sonderbestimmungen des Rückgriffs des Unternehmers – des Bestellers oder des Rückgriffsgläubigers – nach §§ 478, 479 BGB, wird unsere Haftung auf Schadensersatz gegenüber dem Besteller – soweit gesetzlich zugelassen – ausgeschlossen. Ferner stellt der Besteller uns von jeglicher Haftung gegenüber Ansprüchen aus einem Verbrauchsgüterkauf (474 BGB) frei, wenn der letzte Vertrag in einer Lieferkette von ihm, seinen Vertretern oder Gehilfen mit einem Verbraucher (§ 13 BGB) abgeschlossen wurde.

7. Haftung

7.1 Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden. Für Schäden, die nicht von Satz 1 erfasst werden und die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. In diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich gehandelt haben. In dem Umfang, in dem wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheitsgarantie (§ 443 BGB) abgegeben haben, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie, gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) unter Ausschluss von § 479 BGB soweit gesetzlich zulässig. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheitsgarantie erfasst ist.

7.2 Wir haften auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist. Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.

7.3 Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

8. Rücktritt

Wir sind jederzeit und ohne Anmahnung zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn sich die Vermögensverhältnisse des Bestellers wesentlich verschlechtert haben und infolge dessen die Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers gefährdet ist. Diese Voraussetzungen gelten z.B. dann als erfüllt, wenn bei dem Besteller Lastschriftrückgaben, Zahlungseinstellungen, Zwangsvollstreckungs- Maßnahmen, Wechsel- und Scheckproteste erfolgen oder über das Vermögen des Bestellers ein Insolvenzverfahren beantragt, eröffnet oder aufgehoben wurde oder wenn Verfahren nach dem Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz (StaRuG), dem Sanierungs- und Insolvenzfortentwicklungs-Gesetz (SanInsFoG), der Evaluierung des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Unternehmenssanierung sowie alle insolvenzrechtlichen weiteren Verfahren dieser Art eingeleitet werden. Ferner Insolvenzeröffnungsverfahren mit und ohne einem vorläufigen Verwalter sowie Insolvenzplanverfahren, insolvenzrechtliche Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren bezüglich des Vermögens des Bestellers. Die Rechte bestehen für uns auch dann, wenn diese Voraussetzungen bereits bei Vertragsabschluß vorhanden, uns jedoch nicht bekannt waren.

9. Sicherheiten (z.B. Eigentumsvorbehalte, Pfand, Sicherheiten Dritter u.a.)

9.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher aus der Geschäftsverbindung herrührenden Verpflichtungen des Bestellers gegenüber uns und unseren Rechtsnachfolgern unser Eigentum und darf bis zur vollständigen Zahlung weder an Dritte verpfändet noch übereignet werden. Eine Weiterveräußerung im ordnungsgemäßen Geschäftsgang bleibt hiervon unberührt.

9.2 Der Besteller tritt bereits hiermit die ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen gegen seinen Kunden an uns ab. Die Abtretung nehmen wir hiermit an. Zur Einziehung der abgetretenen Forderung ist der Besteller berechtigt. Die Einziehungsermächtigung erlischt jedoch auch ohne ausdrücklichen Widerruf, wenn der Besteller in Zahlungsverzug gerät oder geraten ist, die Zahlungen einstellt oder eingestellt hat, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird oder wurde, sonst in Vermögensverfall gerät oder geraten ist oder die unter Ziffer 8 genannten Voraussetzungen vorliegen. In diesem Fall verpflichtet sich der Besteller, uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zu geben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen.

9.3 Gleichzeitig sind wir berechtigt, die sofortige Herausgabe unserer unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware zu verlangen. Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren und Forderungen sind uns von unseren Abnehmern unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Bei Weiterveräußerung über Automaten überträgt der Besteller uns hiermit das Eigentum an dem in dem Automaten vorhandenen Verkaufserlös und der Waren. Soweit Vermischung des Verkaufserlöses mit anderen im Automaten vorhandenen Geldbeträgen eintritt, überträgt der Besteller uns hiermit Miteigentum an den im Automaten vorhandenen Geldbeträgen in dem Verhältnis, das dem Verhältnis des Wertes unserer weiterveräußerten Vorbehaltsware zu der sonstigen aus dem Automaten veräußerten Ware entspricht.

9.4 In Automaten vorhandene Verkaufserlöse sind uns auf der Grundlage der zuletzt vorgenommenen Bestückung der Automaten anteilsmäßig im Wege des direkten Zugriffs oder der unmittelbaren Auskehrung zugänglich zu machen, zumindest jedoch durch den Besteller auszusondern und für unsere weitere Verfügung bereitzuhalten. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für das Kassenguthaben des Bestellers einschließlich seines Filialnetzes. Sofern die vorstehende Sicherungsübereignung der Ware und Geldbestände aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht gelingt, so vereinbaren wir mit dem Besteller hiermit, dass er uns an der Ware und dem Geld ein Pfandrecht einräumt. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherungen auf Verlangen unseres Bestellers insoweit nach unserer Wahl freizugeben, als ihr realisierbarer Wert unsere zu sichernden offenen Forderungen aus der gesamten Geschäftsverbindung um mehr als 20 % übersteigt.

9.5 Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Elementar-, Sturm-, Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Entschädigungen aus diesen Versicherungen tritt der Besteller zur Sicherung unserer Ware an uns ab und wir nehmen diese Abtretung hiermit an.

9.6 Bei Pfändungen und sonstigen Eingriffen hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte in der Lage ist, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.

9.7 Der Besteller vereinbart schon jetzt mit uns durch seine Waren-Bestellung für den Fall, dass für die an uns zwar (auf Grund verlängerten und/oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes) abgetretenen Forderungen gegenüber seinen Kunden, aber nach seinem Einzug untergegangenen Forderungen, neue Sicherheiten für uns durch den Besteller bestellt werden. Hierzu zählen z.B. folgende Rechte für uns: Forderungszessionen, die Vereinbarung von Pfandrechten und Grundpfandrechten, Sicherungsübereignungen, jeweils in schuldrechtlicher und/oder dinglicher Weise. Auch Sicherheitenvereinbarungen zu unseren Gunsten durch Dritte für den Besteller sind hiermit in die Vereinbarungen eingeschlossen.

10. Anzuwendendes Recht

Vertragsverhältnisse, auf die diese AGB Anwendung finden, unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinigten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11. April 1980 sind ausgeschlossen.

11. Gerichtsstand, Erfüllungsort

11.1 Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden gerichtlichen Streitigkeiten ist, wenn der Besteller Unternehmer (§14 BGB), Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, in Abhängigkeit vom Streitwert das Gericht am Sitz der Firma Carl Domsky GmbH & Co. KG, 26789 Leer, zuständig. Im Übrigen die für unseren Geschäftssitz zuständige Handelskammer des Landgerichts. Wir sind jedoch auch berechtigt, den Besteller an seinem Wohn- oder Geschäftssitzgericht zu verklagen.

11.2 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort.

12. Datenverarbeitung

Es wird darauf hingewiesen, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten nach den Grundsätzen der EU-DSGVO und der DSGVO erfolgt. Im Übrigen wird der Besteller auf Gefahren und Risiken des elektronischen E-Mail-Verkehrs sowie des Internets hingewiesen. Der Besteller stellt uns von jeglicher Haftung im Zusammenhang mit dem Gebrauch von E-Mail und Internet frei.

13. Hinweise

Alle unsere (Eigenmarken) Rauchtabakerzeugnisse und Tabakwaren tragen Warnhinweise: Rauchen ist tödlich, Tabakrauch enthält über 70 Stoffe, die erwiesenermaßen krebserregend sind, Wollen Sie aufhören? Die BZgA hilft: Tel. 0800 8 313131 (kostenfrei), www.rauchfrei-info.de

Die Unwirksamkeit einzelner Klauseln dieser AGB und der getroffenen Vereinbarungen mit dem Besteller oder durch Dritte für den Besteller und uns berührt die Wirksamkeit der übrigen Klauseln und Vereinbarungen nicht.

An einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Schlichtungsstelle nehmen wir nicht teil und sind hierzu auch nicht verpflichtet.

Carl Domsky GmbH & Co. KG, 26789 Leer

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