Allgemeine Verkaufs- und Liefer­beding­ungen der Carl Domsky GmbH & Co. KG

Gültig ab 01.01.2022

1. Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend bezeichnet als „AGB“) gelten für alle Verträge über Verkauf, Kauf, Veräußerung, Erwerb und Lieferung von Waren – ohne Rücksicht darauf, ob der Anbieter die Ware selbst herstellt oder bei Zulieferern einkauft sowie bei Verträgen mit sog. Lieferantenketten (§§ 305 ff. §§ 433 ff. BGB), die mit der Carl Domsky GmbH & Co. KG, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin CaDo Beteiligungsgesellschaft mbH, diese wiederum vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Ralf Reinders, geschäftsansässig Am Emsdeich 49, 26789 Leer, Tel.: +49 (0) 49 1 / 925 40 0, Fax: +49 (0) 49 1 / 925 40 80, E-Mail: info@domsky.de, Deutschland (nachfolgend bezeichnet als „Anbieter“), und Ihnen als Kunden (nachfolgend bezeichnet als „Kunden“), geschlossen werden. Zudem gelten diese AGB auch gegenüber sonstigen Geschäftspartnern des Anbieters, soweit die nachfolgenden Bestimmungen nicht zwingend ein Vertragsverhältnis mit dem Anbieter voraussetzen. Die AGB gelten für sämtliche Verträge, die im Rahmen der Online-Angebote im Online-Shop auf www.domsky-grosshandel.de des Anbieters, durch E-Mail, Online-Formular, Fax, etc. oder direkt mit Carl Domsky GmbH & Co. KG zu Stande kommen, soweit sich aus einer gesondert zwischen den Parteien vereinbarten Vereinbarung nichts Abweichendes ergibt.

(2) Die AGB gelten ausschließlich für Kunden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und Unternehmen i.S.d. § 14 Abs. 1 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB sind. Die AGB gelten ausschließlich. Abweichende oder entgegenstehende AGB des Kunden werden nur anerkannt, sofern diese schriftlich vom Anbieter akzeptiert wurden.

(3) Die Vertragssprache ist Deutsch.

(4) Die AGB gelten in der jeweils bei Vertragsabschluss gültigen Fassung. Mündliche oder schriftliche Nebenabreden wurden vor Vertragsschluss nicht getroffen. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen, z.B. auch Forderungs- und Eigentumssicherungen für den Anbieter) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung maßgebend. Ist der Kunde mit der Einbeziehung dieser AGB nicht einverstanden, kommt auch kein Vertrag zustande.

2. Änderungen der AGB

(1) Änderungen dieser AGB werden dem Kunden spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Hat der Kunde mit dem Anbieter im Rahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationsweg vereinbart, können die Änderungen auch auf diesem Wege angeboten werden.

(2) Die vom Anbieter angebotenen Änderungen werden nur wirksam, wenn der Kunde diese annimmt, gegebenenfalls im Wege der nachfolgend geregelten Zustimmungsfiktion.

(3) Das Schweigen des Kunden gilt nur dann als Annahme des Änderungsangebotes (Zustimmungsfiktion), wenn

  • a) das Änderungsangebot des Anbieters erfolgt, um die Übereinstimmung der vertraglichen Bestimmungen mit einer veränderten Rechtslage wiederherzustellen, weil eine Bestimmung der AGB
    • aufgrund einer Änderung von Gesetzen, einschließlich unmittelbar geltender Rechtsvorschriften der Europäischen Union, nicht mehr der Rechtslage entspricht oder
    • durch eine rechtskräftige gerichtliche Entscheidung, auch durch ein Gericht erster Instanz, unwirksam wird oder nicht mehr verwendet werden darf und
  1. b) der Kunde das Änderungsangebot des Anbieters nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen abgelehnt hat.

Der Anbieter wird dem Kunden im Änderungsangebot auf die Folgen seines Schweigens hinweisen.

(4) Die Zustimmungsfiktion findet keine Anwendung

  • bei Änderungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die die Änderung von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen betreffen oder
  • bei Änderungen in den AGB, die die Änderung von Entgelten betreffen, die der Kunde typischerweise dauerhaft in Anspruch nimmt oder
  • bei Änderungen, die die Hauptleistungspflichten des Vertrages und die Entgelte für Hauptleistungen betreffen, oder
  • bei Änderungen von Entgelten, die auf eine über das vereinbarte Entgelt für die Hauptleistung hinausgehende Zahlung gerichtet sind, oder
  • bei Änderungen, die dem Abschluss eines neuen Vertrages gleichkommen, oder
  • bei Änderungen, die das bisher vereinbarte Verhältnis von Leistung und Gegenleistung erheblich zugunsten des Auftragnehmers verschieben würden.

In diesen Fällen wird der Anbieter die Zustimmung des Kunden zu den Änderungen auf andere Weise einholen.

(5) Macht der Anbieter von der Zustimmungsfiktion Gebrauch, kann der Kunde den von der Änderung betroffenen Vertrag vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird der Anbieter den Kunden in ihrem Änderungsangebot besonders hinweisen.

3. Registrierung als Kunde

(1) Der Kunde hat die Möglichkeit im Online-Shop ein eigenes Nutzerkonto anzulegen und sich somit als Kunde im Handelssystem des Anbieters registrieren zu lassen. Registrierungsberechtigt sind ausschließlich Unternehmer (vgl. 1. Abs.2). Die Registrierung ist kostenlos.

(2) Die zur Erstellung des Nutzerkontos erforderlichen Daten sind vom Kunden vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Nachträgliche Änderungen der persönlichen Daten sind vom Kunden eigenverantwortlich einzutragen. Weiter versichert der Kunde, dass er unter der von ihm eingetragenen E-Mail-Adresse erreicht werden kann.

(3) Um sich zu registrieren, muss der Kunde den Button „Registrieren“ anklicken. Der Kunde muss dann in der Eingabemaske im Feld „Firma“ die Unternehmensbezeichnung, im Feld „Telefonnummer“ seine Telefonnummer, in den Feldern „Straße und Hausnummer“, „PLZ“ und „Ort“ seine Geschäftsanschrift und im Feld „E-Mail“ seine E-Mail-Adresse angeben.

(4) An die vom Kunden erstmalig für die Registrierung eingetragene E-Mail-Adresse sendet der Anbieter aus rechtlichen Gründen eine Kundenkontobestätigungsmail im Double-Opt-In-Verfahren. Diese Kundenkontobestätigungsmail dient der Überprüfung, ob der Kunde Inhaber der E-Mail-Adresse oder ob der Kunde vom Inhaber der E-Mail-Adresse autorisiert ist. Die Bestätigungsmail enthält einen Bestätigungslink. Dieser Link muss vom Kunden aktiv angeklickt werden oder in den Browser eingetragen werden. Der Kunde erhält an die angegebene E-Mail-Adresse ein Passwort und eine Kundennummer übersandt. Mit der Kundennummer, der E-Mail-Adresse und dem Passwort kann der Kunde seinen Zugang zum Online-Shop mit dem Anklicken des Buttons „Aktivieren“ aktivieren.

(5) Der Kunde ist verpflichtet, dieses Passwort geheim zu halten und darf Dritten keinen Zugang zu seinem Kundenkonto gewähren. Eine Übertragung des Kundenkontos auf Dritte ist nicht gestattet.

(6) Der Kunde muss in den Checkboxen „Ich habe die Datenschutzinformationen gelesen und akzeptiere sie.“ und „Ich habe die AGB gelesen und akzeptiere sie.“ aktiv einen Haken per Mausklick setzen. Erst dann erscheint der Button „Aktivieren“. Diesen muss der Kunde aktiv anklicken.

(7) Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Aktivierung des Kundenkontos. Der Anbieter behält sich vor, beim Verdacht des Missbrauchs des Kundenkontos, dieses zu sperren. Stellt der Kunde einen Missbrauch seines Kundenkontos fest, so ist er verpflichtet dies unverzüglich an den Anbieter zu melden.

4. Vertragsschluss

(1) Die Angebote des Anbieters im Online-Shop sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, abweichendes ist ausdrücklich zugesagt. Bei der Warenpräsentation handelt es sich um eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, im Online-Shop Waren zu bestellen.

(2) Die Abgabe von Angeboten durch den Kunden sind auch mündlich, z.B. per Telefon, und schriftlich per Brief, Telefax, E-Mail, Kommunikation über Onlinedienste oder sonstige Kommunikationsdienste möglich. Das Übermittlungsrisiko, insbesondere für eine unklare, unvollständige oder sonstig fehlerhafte Übertragung von Angaben trägt der Kunde. Das Angebot durch den Kunden ist für ihn mit Absendung an den Anbieter und im Online-Shop durch Klick auf den Button „Zahlungspflichtig Bestellen“, wobei der elektronische Zugang genügt, verbindlich.

(3) Der Anbieter wird den Zugang des Kaufangebotes unverzüglich per E-Mail bestätigen. Die Zugangsbestätigungs-E-Mail ist noch keine verbindliche Annahme des Angebots. Ein Vertrag mit dem Kunden kommt zustande, wenn der Anbieter das Angebot des Kunden schriftlich annimmt oder die Waren zum Versand bereitstellt.

(4) Bei Angebotsanfragen erhält der Kunde alle Vertragsdaten in Textform übersandt, z.B. per E-Mail, welche er ausdrucken oder elektronisch sichern kann.

(5) Die Darstellung der jeweiligen Waren im Online-Shop oder in dem vom Anbieter zur Verfügung gestellten Informationsmaterial stellt kein rechtlich bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages, sondern einen unverbindlichen (Online)-Katalog dar.

(6) Der Anbieter speichert den Vertragstext und senden dem Kunden alle Vertragsdaten per E-Mail zu. Die AGB können vom Kunden jederzeit unter www.domsky.de einsehen werden.

5. Datenschutz

(1) Personenbezogene Daten (z.B. Anrede, Name, Anschrift, E-Mail-Adresse) werden vom Anbieter ausschließlich gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts, insbesondere der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Digitale Dienste Gesetzes (DDG) erhoben, verarbeitet und gespeichert.

(2) Der Anbieter stellt im Rahmen der Datenschutzinformationen ergänzende Informationen zum Datenschutz sowie zu Art, Umfang und Zweck der seinerseits vorgenommenen Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten bereit.

6. Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Die auf den Produktseiten im Online-Shop genannten Preise sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und der jeweiligen Versand-bzw. Anfuhr- und Lieferkosten ohne Abzug zu zahlen sind. Es besteht daher grundsätzlich kein Anspruch darauf, Waren zu früher oder später geltenden, günstigeren Preisen zu erhalten. Soweit der Anbieter vor Lieferung der Ware eintretende Preisreduzierungen für die aktuelle Bestellung des Kunden ausnahmsweise noch berücksichtigt, geschieht dies freiwillig und ohne rechtliche Verpflichtung. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder mangels anderer Vereinbarung nichts anderes ergibt, gelten die Preise „ab Lager“, einschließlich Verpackung.

(2) Es gilt die Preisbindung für Tabakwaren nach § 26 bis § 28 Tabaksteuergesetz.

(3) Der Kunde kann den Kaufpreis bar, gegen Vorkasse, per Nachnahme oder per PayPal, zahlen.

(4) Bei Zahlung per PayPal entspricht der Zahlungszeitpunkt dem Zeitpunkt der Bestellung. Bei einer Nutzung des Zahlungsdienstleisters „PayPal“ erfolgt die Zahlungsabwicklung über PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg, unter Geltung der PayPal-Nutzungsbedingungen, einsehbar unter www.paypal.com. Dies setzt u. a. voraus, dass der Kunde ein PayPal-Konto eröffnet bzw. bereits über ein solches Konto verfügt.

(5) Bei Zahlung per Nachnahme fallen zusätzlich 6,00 € Nachnahmegebühren an.

(6) Zur Aufrechnung von Forderungen ist der Kunde nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche, mit denen er aufrechnen möchten, Gegenansprüche aus demselben Vertrag betreffen, rechtskräftig festgestellt, vom Anbieter anerkannt oder unstrittig sind.

(7) Rechnungsforderungen können vom Anbieter an Dritte abgetreten werden, insbesondere zu Refinanzierungszwecken sowie zu Zwecken vereinfachter Forderungsabwicklung. Der Anbieter weist darauf hin, dass er im Abtretungsfall nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen die für eine Abtretung sowie die zur Geltendmachung der abgetretenen Forderungen erforderlichen Informationen an den Dritten übermittelt.

(8) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder mangels anderer gesonderter Vereinbarungen nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) nach 2 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist der Anbieter berechtigt Verzugszinsen in Höhe von 9 %-Punkte über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls der Anbieter in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist er berechtigt, auch diesen geltend zu machen.

7. Versand- und Lieferbedingungen, Verpackungs- und Versandkosten

(1) Die Ware wird unverzüglich ausgeliefert oder zum Versand bereitgestellt.

(2) Der Versand an registrierte Kunden erfolgt versandkostenfrei ab einem Nettobestellwert von 300,00 €. Bei Unterschreitung des Nettobestellwertes in Höhe von 300,00 € berechnet der Anbieter anteilig Verpackungs- und Versandkosten von pauschal 3,90 €. Für Expressversand per Paketdienst erhebt der Anbieter einen Zuschlag von 2,90 € pro Paket soweit der Mindestbestellwert der Lieferung eingehalten wird. Soweit der Anbieter Versandkosten erhebt, sind die Versandkosten vom Kunden zu tragen.

(3) Die Wahl des Transportweges, des Transportmittels und der Verpackung bleibt dem Anbieter vorbehalten. Befolgt der Anbieter vom Kunden erteilte Versandvorschriften, geschieht dies ohne eigene Verbindlichkeit auf Kosten und Gefahr des Kunden. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden hin auf dessen Kosten abgeschlossen. 

(4) Wird der Kunde im Rahmen der Auslieferungstouren des Anbieters beliefert, erhält er die Ware am nächsten festgelegten Wochenliefertag. Dafür muss der Auftrag am Vortag bis 15:00 Uhr beim Anbieter eingehen. Erhält der Kunde die Ware per Paketdienst beträgt die Lieferzeit in der Regel 2-3 Werktage. Expresslieferungen sind mit Zusatzkosten möglich.

(5) Liefern Mitarbeiter des Anbieters Waren an, hat der Kunde aktiv bei Ent- und Auslademaßnahmen mit seinem Personal mitzuwirken. Gleiches gilt für Maßnahmen der genauen Platzierung der Waren in den Räumen des Kunden. Unterlässt der Kunde die Mitwirkungshandlung, gerät er in Annahmeverzug, wenn die Anlieferung rechtzeitig angekündigt wurde oder zu dem vertraglich vereinbarten Liefertermin erfolgt. Alternativ kann sich der Anbieter der Hilfe Dritter bedienen. Kosten die durch die unterlassene Mitwirkungshandlung des Kunden entstehen, trägt der Kunde, wenn die Anlieferung rechtzeitig angekündigt wurde oder zu dem vertraglich vereinbarten Anlieferungstermin erfolgt.

8. Leistungspflicht, Lieferverzögerung, Annahmeverzug

(1) Der Anbieter erfüllt seine Leistungspflichten aus den mit dem Kunden geschlossenen Kaufverträgen durch Lieferung der Waren ab Lager (Erfüllungsort und Gefahrübergang).

(2) Der Anbieter ist zu Teillieferungen berechtigt, sofern die Teillieferung dem Kunden im Einzelfall zumutbar ist.

(3) Die Leistungspflicht des Anbieters beschränkt sich bis zur Übergabe der Ware(n) an das Versand- bzw. Transportunternehmen auf den im Lager des Anbieters verfügbaren Vorrat von Waren des gleichen Typs und der gleichen Bezeichnung. Eine Beschaffungspflicht besteht darüber hinaus nicht. Insbesondere besteht keine Pflicht zur Nachbestellung gleicher Waren beim Vorlieferanten. Der Anbieter steht für die rechtzeitige Beschaffung des Liefergegenstandes nur ein, soweit er den Liefergegenstand bzw. die dafür erforderlichen Zulieferungen rechtzeitig erhält. Der Anbieter wird aber den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit oder nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes bzw. der Zulieferungen informieren. Die Beweislast dafür, dass eine Pflichtverletzung im Zusammenhang mit der Beschaffung des Liefergegenstandes vom Anbieter zu vertreten ist, obliegt dem Kunden. Die Einhaltung der Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

(4) Der Eintritt des Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine schriftliche Mahnung durch den Kunden erforderlich. Die gesetzlichen Rechte des Anbieters, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung) bleiben in jedem Fall unberührt. In Fällen höherer Gewalt, Streik, Aussperrung oder ähnlicher unvorhergesehener Ereignisse, die die Ausführung eines Auftrages behindern, ist der Anbieter für die Dauer der Behinderung an die vereinbarte Lieferzeit nicht gebunden.

(5) Befindet sich der Kunde im Annahmeverzug oder verzögert sich die Lieferung aus sonstigen vom Kunden zu vertretenden Gründen, ist der Anbieter berechtigt, für die Verzugsdauer die üblichen Lagerkosten vom Kunden erstattet zu verlangen. Der Anbieter ist stattdessen aber auch berechtigt, die Einlagerung der Sache bei einer Spedition vorzunehmen und dem Kunden die hierbei entstehenden tatsächlichen Aufwendungen zu berechnen. Kommt der Kunde im Fall des Annahmeverzugs einem schriftlichen Abnahmeverlangen innerhalb angemessener Zeit nicht nach, ist der Anbieter zudem berechtigt, die Erfüllung des Vertrages zu verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Anbieter ist in diesem Fall berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 20% des vereinbarten Brutto-Kaufpreises zu verlangen – es sei denn, der Kunde weist einen geringeren Schaden nach – oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens einschließlich aufkommender Mehraufwendungen vom Kunden zu fordern. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.

9. Gewährleistung, Beschaffenheit der Ware

(1) Für die Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (einschließlich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgemäßer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) besteht insoweit – abweichend von § 439 Abs. 1 BGB – nach Wahl des Anbieters ein Anspruch auf Nachbesserung oder auf Ersatzlieferung. Die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen – auch die nach § 439 Abs. 2 und 3 BGB – trägt der Kunde, soweit sie sich dadurch erhöhen, dass der Liefergegenstand an einen anderen Ort als die Niederlassung des Kunden verbracht wird, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 1 S. 2 und 3 BGB). Schlägt eine zweimalige Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen. Weitere Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche des Kunden und Ansprüchen Dritter (z.B. Kunden und Vertragspartner des Kunden). Der Kunde stellt den Anbieter von allen Schadensersatzansprüchen frei.

(2) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate gerechnet ab Gefahrübergang. Dies gilt nicht im Fall von Schadensersatzansprüchen.

(3) Geringfügige bzw. unerhebliche Abweichungen in Bezug auf Farbe, Materialstärke und Ausführung der Ware sind vorbehalten und führen nicht zu einem Abweichen von der vereinbarten Beschaffenheit.

(4). Für die vereinbarte Beschaffenheit der Waren übernimmt der Anbieter keine Garantie iSd § 443 BGB.

(5) Die Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB gilt auch dann, wenn der Kunde ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist und die Bestellung in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit erfolgt.

(6) Für die Sonderbestimmungen des Rückgriffs des Unternehmers – des Kunden oder des Rückgriffsgläubigers – nach §§ 478, 479 BGB, wird die Haftung des Anbieters auf Schadensersatz gegenüber dem Kunden – soweit gesetzlich zugelassen – ausgeschlossen. Ferner stellt der Kunde den Anbieter von jeglicher Haftung gegenüber Ansprüchen aus einem Verbrauchsgüterkauf (474 BGB) frei, wenn der letzte Vertrag in einer Lieferkette von ihm, seinen Vertretern oder Gehilfen mit einem Verbraucher (§ 13 BGB) abgeschlossen wurde.

10. Allgemeine Schadensersatzhaftung

(1) Der Anbieter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung vom Anbieter, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden. Für Schäden, die nicht von Satz 1 erfasst werden und die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, haftet der Anbieter nach den gesetzlichen Bestimmungen. In diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit der Anbieter, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich gehandelt haben. In dem Umfang, in dem der Anbieter bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheitsgarantie (§ 443 BGB) abgegeben haben, haftet der Anbieter auch im Rahmen dieser Garantie, gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) unter Ausschluss von § 479 BGB soweit gesetzlich zulässig. Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haftet der Anbieter allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheitsgarantie erfasst ist.

(2) Der Anbieter haftet auch für Schäden, die durch einfache Fahrlässigkeit verursacht werden, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Vertragspflichten betrifft, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist. Der Anbieter haftet jedoch nur, soweit die Schäden in typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.

(3) Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbesondere auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung. Soweit die Haftung des Anbieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

11. Rücktritt

Der Anbieter ist jederzeit und ohne Anmahnung zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn sich die Vermögensverhältnisse des Kunden wesentlich verschlechtert haben und infolgedessen die Erfüllung der Verpflichtung des Kunden gefährdet ist. Diese Voraussetzungen gelten z.B. dann als erfüllt, wenn bei dem Kunden Lastschriftrückgaben, Zahlungseinstellungen, Zwangsvollstreckungs- Maßnahmen, Wechsel- und Scheckproteste erfolgen oder über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren beantragt, eröffnet oder aufgehoben wurde oder wenn Verfahren nach dem Unternehmensstabilisierungs- und Restrukturierungsgesetz (StaRuG), dem Sanierungs- und Insolvenzfortentwicklungs-Gesetz (SanInsFoG), der Evaluierung des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Unternehmenssanierung sowie alle insolvenzrechtlichen weiteren Verfahren dieser Art eingeleitet werden. Ferner Insolvenzeröffnungsverfahren mit und ohne einen vorläufigen Verwalter sowie Insolvenzplanverfahren, insolvenzrechtliche Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren bezüglich des Vermögens des Kunde. Die Rechte bestehen für den Anbieter auch dann, wenn diese Voraussetzungen bereits bei Vertragsabschluss vorhanden, dem Anbieter jedoch nicht bekannt waren.

12. Eigentumsvorbehalt

(1) Der Anbieter behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises für diese Ware und aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) gegenüber dem Anbieter und seinen Rechtsnachfolgern vor. Eine Weiterveräußerung im ordnungsgemäßen Geschäftsgang bleibt hiervon unberührt. Der Kunde tritt bereits hiermit die ihm aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen gegen seinen Kunden an den Anbieter ab. Die Abtretung nimmt der Anbieter hiermit an. Zur Einziehung der abgetretenen Forderung ist der Kunde berechtigt. Die Einziehungsermächtigung erlischt jedoch auch ohne ausdrücklichen Widerruf, wenn der Kunde in Zahlungsverzug gerät oder geraten ist, die Zahlungen einstellt oder eingestellt hat, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird oder wurde, sonst in Vermögensverfall gerät oder geraten ist oder die unter Ziffer 11 genannten Voraussetzungen vorliegen. In diesem Fall verpflichtet sich der Kunde, dem Anbieter die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt zu geben, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und den Schuldnern die Abtretung mitzuteilen.

(2) Gleichzeitig ist der Anbieter berechtigt, die sofortige Herausgabe seiner unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware zu verlangen. Zugriffe Dritter auf die dem Anbieter gehörenden Waren und Forderungen sind dem Anbieter von seinen Kunden unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Bei Weiterveräußerung über Automaten überträgt der Kunde dem Anbieter hiermit das Eigentum an dem in dem Automaten vorhandenen Verkaufserlös und der Waren. Soweit Vermischung des Verkaufserlöses mit anderen im Automaten vorhandenen Geldbeträgen eintritt, überträgt der Kunde dem Anbieter hiermit Miteigentum an den im Automaten vorhandenen Geldbeträgen in dem Verhältnis, das dem Verhältnis des Wertes der vom Anbieter weiterveräußerten Vorbehaltsware zu der sonstigen aus dem Automaten veräußerten Ware entspricht.

(3) In Automaten vorhandene Verkaufserlöse sind dem Anbieter auf der Grundlage der zuletzt vorgenommenen Bestückung der Automaten anteilsmäßig im Wege des direkten Zugriffs oder der unmittelbaren Auskehrung zugänglich zu machen, zumindest jedoch durch den Kunden auszusondern und für weitere Verfügung des Anbieters bereitzuhalten. Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für das Kassenguthaben des Kunden einschließlich seines Filialnetzes. Sofern die vorstehende Sicherungsübereignung der Ware und Geldbestände aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht gelingt, so vereinbart der Anbieter mit dem Kunden hiermit, dass er dem Anbieter an der Ware und dem Geld ein Pfandrecht einräumt. Der Anbieter verpflichtet sich, die ihm zustehenden Sicherungen auf Verlangen des Kunden insoweit nach seiner Wahl freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernden offenen Forderungen des Anbieters aus der gesamten Geschäftsverbindung um mehr als 20 % übersteigt.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Elementar-, Sturm-, Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Entschädigungen aus diesen Versicherungen tritt der Kunde zur Sicherung der Ware des Anbieters an diesen ab und der Anbieter nimmt diese Abtretung hiermit an.

(5) Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Die Abtretung oder Verpfändung von dem Kunden gegenüber dem Anbieter zustehenden Ansprüchen oder Rechten ist ohne Zustimmung des Anbieters ausgeschlossen, sofern der Kunde nicht ein berechtigtes Interesse an der Abtretung oder Verpfändung nachweist. Bei Zugriffen Dritter – insbesondere durch Gerichtsvollzieher – auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum des Anbieters hinweisen und den Anbieter unverzüglich benachrichtigen, damit er seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Bei Pfändungen und sonstigen Eingriffen hat der Kunde dem Anbieter unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit der Anbieter Klage gemäß § 771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte in der Lage ist, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den entstandenen Ausfall des Anbieters. Der Kunde vereinbart schon jetzt mit dem Anbieter durch seine Waren-Bestellung für den Fall, dass für die an den Anbieter zwar (auf Grund verlängerten und/oder erweiterten Eigentumsvorbehaltes) abgetretenen Forderungen gegenüber seinen Kunden, aber nach seinem Einzug untergegangenen Forderungen, neue Sicherheiten für den Anbieter durch den Kunden bestellt werden. Hierzu zählen z.B. folgende Rechte für den Anbieter: Forderungszessionen, die Vereinbarung von Pfandrechten und Grundpfandrechten, Sicherungsübereignungen, jeweils in schuldrechtlicher und/oder dinglicher Weise. Auch Sicherheitenvereinbarungen zu Gunsten des Anbieters durch Dritte für den Kunden sind hiermit in die Vereinbarungen eingeschlossen. Der Kunde hat während einer laufenden Geschäftsbeziehung den Anbieter unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wird.

(6) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung des fälligen Kaufpreises, ist der Anbieter berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Ware auf Grund des Eigentumsvorbehalts heraus zu verlangen. Das Herausgabeverlangen beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; der Anbieter ist vielmehr berechtigt, lediglich die Ware heraus zu verlangen und sich den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Kunde den fälligen Kaufpreis nicht, darf der Anbieter diese Rechte nur geltend machen, wenn er dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt haben oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.

13. Elektronische Kommunikation

Der Kunde stimmt zu, dass die vertragsbezogene Kommunikation in elektronischer Form erfolgen kann. Der Anbieter und dem Kunden ist bekannt, dass eine elektronische und unverschlüsselte Kommunikation (z. B. per E-Mail) mit Sicherheitsrisiken behaftet ist. Bei dieser Art der Kommunikation werden weder der Anbieter noch der Kunde daher Ansprüche geltend machen, die durch das Fehlen einer Verschlüsselung begründet sind, außer soweit zuvor eine Verschlüsselung vereinbart worden ist.

14. Schlussbestimmungen, Gerichtsstandsvereinbarung, Schriftform, salvatorische Klausel

(1) Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters.

(2) Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden gerichtlichen Streitigkeiten ist, wenn der Kunde Unternehmer (§14 BGB), Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, in Abhängigkeit vom Streitwert das Gericht am Sitz der Firma Carl Domsky GmbH & Co. KG, 26789 Leer, zuständig. Im Übrigen die für den Geschäftssitz des Anbieters zuständige Handelskammer des Landgerichts. Der Anbieter ist jedoch auch berechtigt, den Kunden an seinem Wohn- oder Geschäftssitzgericht zu verklagen.

(3) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes.

(4) Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise gegen zwingendes Recht verstoßen oder aus anderen Gründen nichtig oder unwirksam sein, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

 

Diese AGB wurden erstellt durch die Kanzlei Fischer-Battermann.

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